Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. Vertragspartner sind der/die Teilnehmer:in/Erziehungsberechtigte und der 

Veranstalter Ora Prophetis-Orga des MehrwertLARP eV. Chris, Daniel, Marcus und Jörg im Auftrag des: Mehrwert LARP eV. Am Kronsberg 7A 21379 Rullstorf 

Der Vertrag kommt durch Anmeldung des/der Teilnehmer:in über das Onlineformular zustande, sofern der Veranstalter nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine schriftliche Absage erteilt. Mit Vertragsabschluss wird auch das betreffende Entgelt fällig. Die Höhe des fälligen Betrages richtet sich dabei nach der zum Zeitpunkt des Überweisungseinganges geltenden, auf der Internetseite Ora-Prophetis.de benannten Preisstaffel der jeweiligen Veranstaltung des Veranstalters. Die Bezahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich den Teilnahmebeitrag innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst (Conzahler) sind ausgeschlossen.

Minderjährige Teilnehmer:innen benötigen für die Teilnahme an der Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige (mind. 21 Jahre) Aufsichtsperson die von den Erziehungsberechtigten schriftlich benannt werden muss. Die Aufsicht kann und wird zu keiner Zeit vom Veranstalter übernommen werden. Die Einverständniserklärung ist dem Veranstalter bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig ausgefüllt inkl. den Anlagen zuzusenden. Zur Überprüfung sind Ausweiskopien des Minderjährigen, der Eltern und der Aufsichtsperson mitzuübersenden. Das Recht einer Ablehnung der Teilnahme behält sich der Veranstalter vor.

Der/die Teilnehmer:in ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus resultierenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.). Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren, sowie die Ausrüstung vor Benutzung eigenverantwortlich zu prüfen. Waffen und Ausrüstung können von der Spielleitung jederzeit aus dem Spiel genommen werden. Bei beschädigten Waffen und Ausrüstungen sind Kampfhandlungen mit diesen augenblicklich einzustellen.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verursachte Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung des/der Teilnehmer:in setzen wir voraus.

Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere und die Umgebung zu vermeiden (z.B. Klettern an ungesicherten Steilhängen, Feuer machen an nicht dafür vorgesehenen Stellen, Benutzung von nicht eigenverantwortlich geprüften, beschädigten oder echten Waffen, übermäßiger Alkoholkonsum, etc.). Bei erheblicher Einschränkung durch Alkoholkonsum hat der/die Teilnehmer:in sich von allen gespielten Kampfhandlungen fern zu halten und kann im Einzelfall von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Jede Art von waffenlosem Kampf ist untersagt. Bei der Handhabung der Latexwaffen sind folgende Grundsätze unbedingt einzuhalten:
•	Keine Schläge auf Kopf oder Hals.
•	Keine Schläge in den Unterleib.
•	Stichangriffe (Stechen) mit Kernstabwaffen sind verboten.
Sollten solche Treffer eingetreten sein, sind die Kampfhandlungen sofort einzustellen bis die Situation geklärt ist.

Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer und Licht (Fackeln, Öllampen, etc.), mit Chemikalien und Pyrotechnik geboten. Offenes Feuer und Pyrotechnik dürfen nicht an gefährlichen Orten (trockener Wald, Scheunen, etc.) verwendet werden. Generell sind alle pyrotechnischen Effekte im Vorfeld mit der SL (Spielleitung) abzuklären und dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal benutzt werden.

Stoffe welche von Mitspielern konsumiert werden (Tränke, Pulver, etc.) dürfen auch in geringen Mengen nicht gesundheitsschädlich sein und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Pulver, Farben und Geruchstoffe etc. dürfen bei äußerlicher Anwendung keine ätzende und/oder andere schädigende Wirkung haben und müssen aus der Kleidung leicht zu entfernen sein. Generell hat der Anwender von der Person, an der die Stoffe angewendet werden sollen, dessen Einverständnis einzuholen und diese über die Inhaltsstoffe aufzuklären.

Der/die Teilnehmer:in hat beim Tod seines Charakters keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. 

Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gelten die jeweiligen Vorgaben des jeweils aktuellen Veranstaltungsortes. Informationen dazu einsehbar unter OT Infos. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

Den Anweisungen des Veranstalters, seines Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen (SL) ist während der Zeit der Veranstaltung im üblichen Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten.

Teilnehmer:innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer::innen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Verpflichtung zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Der Veranstalter ist berechtigt die Veranstaltung bis 4 Wochen vor Beginn ohne Begründung unter voller Rückerstattung des Teilnahmebetrages abzusagen. Unabhängig von dieser Frist gilt bei höherer Gewalt und Unerreichbarkeit oder Unverfügbarkeit der Örtlichkeiten (Lawine, Hochwasser, Einsturz durch z. B. Schneelast) auch ein kürzerer Zeitraum. In vorgenannten Fällen erhält der/die Teilnehmer:in die Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück. Bis zur Übersendung der Anmeldebestätigung behalten wir uns vor, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, sofern der Vertragspartner das Teilnahmeentgelt noch nicht entrichtet hat.

Tritt der/die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen.

Die Entschädigung beträgt bei Rücktritt des/der Teilnehmer:in:
•	mehr als 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin 10,-€
•	bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin 25% des Teilnahmeentgelts; mindestens 15 Euro.
•	bis 1 Monat vor Veranstaltungstermin 50% des Teilnahmeentgelts; mindestens 15 Euro.
•	von 1 Monat bis 1Tag vor Beginn der Veranstaltung 80 % des Teilnahmeentgelts; mindestens 15 Euro.
Bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung ohne vorherige Ankündigung ist das volle Teilnahmeentgelt fällig. Dem/der Teilnehmer:in steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein, oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Eine Übernahme des Vertrages durch eine Ersatzspieler:in bei Rücktritt durch den/die Teilnehmer:in ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich und kann von diesem verweigert werden.

Das Spielgelände ist unbedingt im ursprünglichen Zustand zurück zu lassen. Hierzu gehört bindend, dass den Anweisungen des Veranstalters zur Müllaufbewahrung/-trennung Folge geleistet wird und eigener Müll wieder mit nach Hause genommen wird. Hier kann der Veranstalter auch auf die Haus-/ Geländeordnung des Veranstaltungsgeländes verweisen.

Alle Rechte an den aufgeführten Handlungen, sowie an dem vom Veranstalter eingesetzten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Videoaufnahmen auch von seiner Person gemacht werden dürfen und diese von dem Veranstalter veröffentlicht werden können. Etwaige datenschutzrechtliche Bestimmungen und Widerspruchsrechte bleiben hiervon unberührt. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur vom Veranstalter verwendet werden. Alle Rechte an diesen Aufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Aufnahmen von seitens der/die Teilnehmer:in sind untersagt.

Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Punkte oder Teile der Formulierung der Teilnahmebedingungen gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, so sind diese gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst Ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus oder das Gesamtwerk seine Verbindlichkeit verliert.

Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand – sofern dies zulässigerweise vereinbart werden kann – ist der Sitz des Veranstalters.